Webinar des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg am 03.06.2026, 10-11 Uhr
Vergabeverfahren sollen einen möglichst breiten Wettbewerb herstellen, um die beste Lösung für den Bedarf eines öffentlichen Auftraggebers zu finden. Eingeschränkt wird der Wettbewerb allerdings, wenn der öffentliche Auftraggeber schon in der Leistungsbeschreibung nur ein einziges Produkt als tauglich erachtet, um seinen Beschaffungsbedarf zu decken. Grundsätzlich sind solche „Produktvorgaben“ deshalb unzulässig. Wann trotzdem Produktvorgaben zulässig sind und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Webinar.