Dem EuGH folgend hat der BGH am 13.05.2025 mit einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass Energieanlagen keine Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG sein können, wenn sie nach der Richtlinie (EU) 2019/944 als Verteilernetz gelten müssen. Die Richtlinie sieht eine solche Ausnahme von der Regulierung als Netz nicht vor, sofern über die Energieanlage Letztverbraucher mit Energie versorgt werden und die Energie verkauft wird.
Wir ordnen für Sie ein:
- Was bedeuten die Urteile von EuGH und BGH für Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG?
- Was bedeuten sie für Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung nach § 3 Nr. 24b EnWG?
- Sind Mieterstrommodelle und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung betroffen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, die Einstufung als Netzbetreiber zu verhindern?
- Können wir auf den Gesetzgeber hoffen?
Unser Partner Dr. Malte Weitner berät schwerpunktmäßig im Energierecht und wird am 23.07.2025 in einem Webinar dieses hochaktuelle Thema beleuchten.
Wann: 23.07.2025, 11 bis 12 Uhr
Wo: online (Microsoft Teams)
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Den Zugangslink erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Software-Installation möglich.
Melden Sie sich bis zum 21. Juli 2025 per E-Mail an veranstaltungen@oppenlaender.de an.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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