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Antidumping- und Antisubventionsverfahren

Die Europäische Union verfügt als Schutzinstrument gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren über ein breit gefächertes System an Maßnahmen bis hin zur Verhängung langjähriger Antidumping- oder Ausgleichszölle. Eine Ware gilt als gedumpt, wenn ihr Preis bei der Ausfuhr in die Union niedriger ist als der Preis, der im Ausfuhrland im normalen Handelsverkehr zum Verbrauch bestimmt ist. Eine Ware gilt als subventioniert, wenn eine EU-fremde Regierung in dem Ursprungs- oder Ausfuhrland eine finanzielle Beihilfe leistet oder eine Form der Einkommens- oder Preisstützung besteht und dadurch ein Vorteil gewährt wird. Droht hierdurch ein Wirtschaftszweig der Union geschädigt zu werden, so kann die Einleitung eines Verfahrens bei der Europäischen Kommission beantragt werden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einleitung entsprechender Verfahren und verteidigen sie andererseits, wenn der Eindruck besteht, dass ein von Wettbewerbern eingeleitetes Verfahren eher der Wettbewerbsverzerrung dient und letztlich nicht im Interesse der EU liegen kann.

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