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Kartellrecht und Wettbewerbsregister

Das neue Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes ist seit dem 1. Juni 2022 scharfgestellt. Ein Eintrag im Wettbewerbsregister wegen Kartellverstößen, Submissionsabsprachen oder anderen vergabespezifischen Delikten kann den Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe bedeuten. Wir beraten unsere Mandanten frühzeitig, wie sich ein Eintrag im Wettbewerbsregister vermeiden lässt und wie ein Eintrag durch geeignete Selbstreinigungsmaßnahmen wieder zur Löschung gebracht werden kann. Kartellrecht spielt außerdem eine zentrale Rolle, wenn es um die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften oder die Doppelbewerbung konzernverbundener Unternehmen geht oder wenn öffentliche Auftraggeber alleine oder gemeinsam eine marktbeherrschende Stellung auf dem Beschaffungsmarkt innehaben. Dann gelten zusätzlich zu den vergaberechtlichen Vorschriften besondere Anforderungen aus dem kartellrechtlichen Diskriminierungsverbot. Bei Transaktionen von Unternehmen, die sich auf Ausschreibungsmärkten bewegen, stimmen wir die fusionskontrollrechtlichen, kartellrechtlichen und vergaberechtlichen Anforderungen bestmöglich aufeinander ab.

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