Spezialisiert

Betreiberpflichten

Auch die Nutzer von KI-Systemen (nach dem Sprachgebrauch der KI-Verordnung „Betreiber“) müssen Anforderungen der KI-Verordnung entsprechend einer Risikoeinstufung umsetzen. Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei allen Betreiberpflichten, wie beispielsweise der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, der Erstellung von (KI-)Richtlinien und der Vermittlung der erforderlichen Beschäftigtenkompetenz im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

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