Spezialisiert

Anbieterpflichten

Die KI-Verordnung stellt Anbieter von KI-Systemen vor einen umfassenden Pflichtenkatalog. Dabei erfordert bereits die Einordnung als Anbieter eine fundierte Betrachtung der Art und Weise der Einbindung Künstlicher Intelligenz. Erfasst werden nicht nur Entwickler von KI-Systemen, sondern teilweise auch Nutzer, die die KI-Technologie zweckwidrig verwenden.

Entsprechend seiner abgestuften Risikobetrachtung stellt die KI-Verordnung unterschiedliche Anforderungen an Anbieter. Die Anbieterpflichten reichen dabei von technischen Entwicklungsgeboten, der Einrichtung eines Risikomanagementsystems, der Gewährleistung einer angemessenen Cybersicherheit bis hin zu Dokumentationspflichten. Wir übertragen den risikobasierten Regelungsansatz verständlich und praxistauglich und unterstützen unsere Mandanten bei der Ermittlung und Erfüllung der relevanten Anbieterpflichten.

Ihr Team