Expertise
Andreas Hahn berät Mandanten zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Der Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt in komplexen Fusionskontrollverfahren und Kartellverfahren sowie der diesbezüglichen Vertretung von Unternehmen vor deutschen und europäischen Kartellbehörden und Gerichten. Insbesondere bei der Verteidigung von Mandanten in kartellbehördlichen Missbrauchsverfahren hat er eine Reihe von grundsätzlichen Entscheidungen vor Gericht erstritten. Darüber hinaus berät er regelmäßig Mandanten bei der kartellrechtskonformen Gestaltung von Kooperations-, Vertriebs-, F&E- und Lizenzverträgen sowie bei der Einführung und Umsetzung kartellrechtlicher Compliance-Programme. Einer seiner weiteren Schwerpunkte liegt in der Vertretung seiner Mandanten in Kartellzivilverfahren, insbesondere bei kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Zusammen mit seinem Team hat er eine Vielzahl von Schadensersatzverfahren geführt und ist dabei sowohl auf Beklagten- als auch auf Klägerseite umfassend tätig geworden. Andreas Hahn berät Mandanten aus einer Vielzahl von Industriesektoren (u.a. Pharma, Life Science, Einzelhandel, Maschinen- und Anlagenbau, Baustoffe) und verfügt über besondere Branchenkenntnisse in der Finanzdienstleistungsbranche sowie in allen Bereichen der Energie- und Wasserwirtschaft.
Fachlich ausgewiesen ist er als Referent auf Fachtagungen und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Dazu zählt u.a. das von ihm mitherausgegebene Werk „Rübenstahl/Hahn/Voet van Vormizeele, Kartell Compliance“. Darüber hinaus kommentiert er Themen der Fusionskontrolle in zwei führenden Kommentaren zum GWB und zum Energierecht.