Spezialisiert

Entwicklung gewerblicher & industrieller Vorhaben

Für die Entwicklung gewerblicher und industrieller Projekte wird ein hohes Maß an öffentlich-rechtlicher Expertise benötigt. Das gilt für die Schaffung und Durchsetzung von Baurechten ebenso wie für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren und die Aufstellung von Bauleitplänen. Unsere langjährige Erfahrung im Bau- und Planungsrecht, Raumordnungsrecht, Umweltrecht und Erschließungsrecht ermöglicht eine projektgerechte und am wirtschaftlichen Anliegen orientierte Begleitung des gesamten Vorhabens.

In entsprechenden Projekten übernehmen wir für unsere Mandanten regelmäßig die Gestaltung aller zur Projektverwirklichung erforderlichen Verträge, wie zum Beispiel städtebauliche Verträge, Grundstücks- und Anlagenbauverträge.

Einschlägige Beispiele aus unserer Beratungspraxis betreffen unter anderem die Ansiedlung von Einkaufszentren, Einzelhandels- und anderen Gewerbebetrieben, die Errichtung von Energie- und Industrieanlagen sowie gewerbliche Wohnungsbauvorhaben.

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