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Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) wird unsere Arbeitsweisen grundlegend verändern. Digitale KI-Assistenten (z. B. MS 365 Copilot, ChatGPT und Google Bard), KI-Tools zur Text- (z. B. Jasper AI, Copy AI und Neuroflash) oder Bilderstellung (z. B. Adobe Firefly, Midjourney und Stable Diffusion) sowie Anwendungen zur Unterstützung von Programmiertätigkeiten (z. B. Github Copilot) stoßen sowohl bei privaten Unternehmen als auch bei der öffentlichen Hand auf wachsendes Interesse.

KI-Systeme bringen aber auch eine Reihe rechtlicher Fragen mit sich. Dabei befinden sich die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen im Fluss. Mit der KI-Verordnung (KI-VO) ist am 1. August 2024 ein umfangreiches europäisches Regelwerk in Kraft getreten, das die KI-Nutzung für Hersteller, Diensteanbieter, Betreiber, Händler und Nutzer umfassend regelt. Daneben enthält das deutsche und europäische Recht zahlreiche Regelungen, die sich ausdrücklich oder faktisch auf den Einsatz von KI beziehen. Verstöße sind häufig bußgeldbewehrt. Für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen wollen, folgt daraus eine gewisse Rechtsunsicherheit.

Wir beraten umfassend und praxisorientiert zur Entwicklung, Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Wir verfügen über rechtsgebietsübergreifende Expertise und stellen sicher, dass unsere Mandanten für die rechtlichen Implikationen rund um das Thema Künstliche Intelligenz bestens aufgestellt sind und die Vorteile der neuen Technologie voll ausschöpfen können.