Prof. Dr. Markus Köhler
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koehler@oppenlaender.de
JUVE-Handbuch 2022/2023 zählt Prof. Dr. Markus Köhler zu den häufig empfohlenen Anwälten im Marken- und Wettbewerbsrecht, Energiewirtschaftsrecht und Verkehrssektor.
„Höchste Kompetenz, allerbestes Fingerspitzengefühl für angemessenes Vorgehen, maximal effektiv.“ (Mandant) Juve Handbuch 2021/2022
„Er ist eine Instanz und zieht alle Mediationsregister.“ (Mandant) JUVE-Handbuch 2022/2023
Markus Köhler wurde 1965 in Mannheim geboren. Dort hat er auch studiert und war mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Hans Wolfgang Arndt. Er promovierte 1991 mit einer Dissertation zu einem medien- und wettbewerbsrechtlichen Thema. Seit 2010 ist er Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Mannheim.
Als Rechtsanwalt war Markus Köhler seit 1994 in einer führenden wirtschaftsrechtlich beratenden Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main tätig, bevor er 1997 zu OPPENLÄNDER wechselte.
Sprachen: Englisch, Italienisch, Französisch
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Expertise
Markus Köhler hat sich in zwei völlig unterschiedlichen Bereichen einen herausragenden Ruf und bundesweite Anerkennung erarbeitet.
Als Spezialist für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht berät und vertritt er weltweit tätige Unternehmen, insbesondere im Bereich Konsumgüter und Gesundheit bei Produkteinführungen und der Produktwerbung. Er tritt ständig vor den entsprechenden zivilgerichtlichen Spezialkammern und -senaten auf. Als Honorarprofessor lehrt er Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht, auch in englischer Sprache. Als Vorstand des Interdisziplinären Zentrums für geistiges Eigentum an der Universität Mannheim (IZG) organisiert er mehrmals im Jahr Tagungen mit Vorträgen von führenden Experten aus ganz Deutschland. Er ist außerdem Mitglied des Fachausschusses für Wettbewerbs– und Markenrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI). Das JUVE-Handbuch zählt Markus Köhler zu den häufig empfohlenen Anwälten im Marken- und Wettbewerbsrecht („sehr schnell, pragmatisch, konsequent und bezahlbar“).
Seit der Liberalisierung des Energiewirtschaftsrechts 1998 berät Markus Köhler darüber hinaus große Strom- und Gasversorgungsunternehmen im In- und Ausland sowie Stadtwerke in allen Facetten des Energierechts. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt bei energievertriebsrechtlichen Fragen (einschließlich erneuerbarer Energien), der Durchsetzung angemessener Preise der Infrastrukturnutzung und dem Umgang mit Preisänderungsverlangen. Hier hat er bundesweite Bekanntheit bei der zivilgerichtlichen Überprüfung von Netznutzungsentgelten, der Vertretung von Netzbetreibern bei der Bundesnetzagentur und durch seine Tätigkeit als Vorsitzender, beisitzender Schiedsrichter und Parteivertreter in Schiedsverfahren erlangt. Das JUVE-Handbuch zitiert Mandanten mit der Bewertung „höchste Kompetenz, allerbestes Fingerspitzengefühl für angemessenes Vorgehen, maximal effektiv“. Das Handelsblatt hat Markus Köhler deshalb auch im Bereich Konfliktlösung als „Anwalt des Jahres“ geehrt und führt ihn für diesen Bereich seit langem als einen der „besten Anwälte Deutschlands“. Er ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), sowie des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin (enreg).
Markus Köhler ist die wissenschaftliche Qualität seiner Arbeit wichtig. Ausdruck dessen ist seine umfangreiche literarische Tätigkeit. Neben einer Vielzahl von Zeitschriftenbeiträgen aus seinen Spezialgebieten ist er Autor des in 8. Auflage erschienenen Standardwerks Köhler/Fetzer, Recht des Internet. Er ist Mitherausgeber und Autor des Kommentars „Müller-Terpitz/Köhler, Gesetz über digitale Dienste“ (erscheint 2023). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der Zeitschrift für Digitalwirtschaft (ZdiW).
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Vita
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Honorarprofessor seit
2010 -
Rechtsanwalt seit
1994 -
Promotion
1991 -
Studium
1985 - 1990