13. Februar 2019

Erfolg für die Pressefreiheit

Der wissenschaftliche Mitarbeiter der beiden AfD Abgeodneten Dr. Baum und Dr. Merz wurde von Kontext: mit rassistischen, menschenverachtenden Äußerungen aus Facebook-Chats zitiert. Dies hatte das LG Mannheim zunächst per einstweiliger Verfügung untersagt. Das OLG Karlsruhe hat diese Entscheidung nun auf Berufung von OPPENLÄNDER korrigiert. Die Bevölkerung habe ein besonderers Interesse daran zu erfahren, welche verfassungswidrigen Auffassungen ein wissenschaftlicher Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten im Landtag auf Faceboook in Chats vertrete. Köhler und Müller-Boysen ist es darüber hinaus gelungen, den Senat, trotz erhobener Manipulationsvorwürfe, davon zu überzeugen, dass die 10 Ordner umfassenden Ausdrucke der Facebook Chats von dem Rechtsradikalen stammen müssen.

Pressemitteilung KONTEXT:

Pressemitteilung OLG Karlsruhe

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

Beitrag lesen
04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

Beitrag lesen
03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

Beitrag lesen
03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

Beitrag lesen