Erfolg für die Pressefreiheit
Der wissenschaftliche Mitarbeiter der beiden AfD Abgeodneten Dr. Baum und Dr. Merz wurde von Kontext: mit rassistischen, menschenverachtenden Äußerungen aus Facebook-Chats zitiert. Dies hatte das LG Mannheim zunächst per einstweiliger Verfügung untersagt. Das OLG Karlsruhe hat diese Entscheidung nun auf Berufung von OPPENLÄNDER korrigiert. Die Bevölkerung habe ein besonderers Interesse daran zu erfahren, welche verfassungswidrigen Auffassungen ein wissenschaftlicher Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten im Landtag auf Faceboook in Chats vertrete. Köhler und Müller-Boysen ist es darüber hinaus gelungen, den Senat, trotz erhobener Manipulationsvorwürfe, davon zu überzeugen, dass die 10 Ordner umfassenden Ausdrucke der Facebook Chats von dem Rechtsradikalen stammen müssen.