28. Oktober 2022

EuGH zum Verhältnis von Kartell- und Regulierungsrecht

In einer ganzen Prozessserie fordern Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Jahren 2005 bis 2010 gezahlte Stationsnutzungsentgelte zurück. Bis 2017 stützten sie ihren Anspruch auf § 315 BGB. Nachdem der EuGH am 09.11.2017 entschieden hatte, dass § 315 BGB in diesen Fällen aufgrund der Eisenbahnrichtlinie nicht angewendet werden könne, prüften deutsche Gerichte die angeblichen Ansprüche nach dem Kartellrecht. Der EuGH stellte nun klar, dass ein etwaiger Marktmissbrauch zwar von den Zivilgerichten geprüft werden könne. Das sei aber nur möglich, nachdem die zuständige Regulierungsbehörde (die Bundesnetzagentur) die Entgelte überprüft habe. Eine entsprechende Entscheidung der Behörde, die im gegenständlichen Fall bisher nicht vorliegt, müsse aufgrund der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Behörde kartellrechtlich beachtet werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass auch die von der Regulierungsbehörde zu beachtenden Besonderheiten der Eisenbahninfrastruktur bei der kartellrechtlichen Beurteilung berücksichtigt werden.

Zum Urteil.

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Weitere Kanzlei-News

04. Oktober 2023

Schadensersatz im Aufzug- und Fahrtreppenkartell für OPPENLÄNDER-Mandanten

Seit mehr als zwölf Jahren wird um Schadensersatz im Aufzugs- und Fahrtreppenkartell gestritten – nun wurden unseren Mandanten beträchtliche Schadensersatzbeträge zugesprochen!

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18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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