Oppenländer•Aktuelles•Publikationen•Alle guten Dinge sind vier – noch einmal zur Zulässigkeit des Defizitausgleichs bei Krankenhäusern unter dem Gesichtspunkt des EU-Beihilferechts
2017
Alle guten Dinge sind vier – noch einmal zur Zulässigkeit des Defizitausgleichs bei Krankenhäusern unter dem Gesichtspunkt des EU-Beihilferechts