Ihre Anwältin

Dr. Corina Jürschik, LL.M.

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juerschik@oppenlaender.de

JUVE-Handbuch 2021/2022 zählt Dr. Corina Jürschik zu den häufig empfohlenen Anwälten im Verkehrssektor und zitiert einen Mandanten: „glänzendes Fachwissen u. sehr gute Beraterin im positivsten Sinn“.

JUVE-Handbuch 2021/2022

Corina Jürschik hat nach ihrer Geburt im Jahr 1985 in Heilbronn und dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen ihre berufliche Heimat in Stuttgart gefunden. In Tübingen hat sie dabei nicht nur studiert, sondern im Jahr 2011 auch ihre durch das internationale Privatrecht geprägte Promotion abgeschlossen.

Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu Beginn des Jahres 2013 ist sie im öffentlichen Wirtschaftsrecht, schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts tätig, seit 2017 als auch Fachanwältin für Vergaberecht. Berufsbegleitend hat sie im Jahr 2014 ihren Masterstudiengang (LL.M.) zur vergaberechtlichen Zulässigkeit von „Open-House-Verträgen“ abgeschlossen. Seit 2009 ist sie zudem als Dozentin für Europarecht tätig. Ihre vergaberechtlichen und europarechtlichen Kenntnisse vereint sie bei der Beratung zu allen Rechtsfragen rund um das Thema Mobilität. Besondere Expertise hat sie dabei im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs. In diesem Bereich und in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge berät sie auch zum europäischen Beihilferecht. Sie ist Mitglied der forum vergabe e.V. und des Gesamtvorstands der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

Sprachen: Englisch

Expertise

Das öffentliche Wirtschaftsrecht bildet ihren Beratungsschwerpunkt. Sie berät dabei insbesondere im Bereich des Vergaberechts und des EU-Beihilferechts. Besondere Expertise hat sie bei der Beratung des Verkehrssektors zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Verkehrserbringung und der Verkehrsfinanzierung. Im Bereich des europäischen Beihilferechts berät sie unter anderem im Bereich der Daseinsvorsorge. Sie ist erfahren darin, komplexe Vergabeverfahren im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs aufzusetzen, zu strukturieren und gegen potentielle Angriffe abzusichern. Sie berät dabei nicht nur potentielle Betreiber von Verkehren, Ministerien und Verkehrsverbünde, sondern auch die Aufgabenträger.

Fachlich ausgewiesen ist sie als Autorin zahlreicher Fachveröffentlichungen. Im Bereich des sektorspezifischen Beihilfe- und Verkehrsvergaberechts ist sie Autorin eines eigenen Kommentars (Jürschik, Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste, Kommentierung der VO (EG) 1370/2007 inkl. VO (EU) 2016/2338, 2. Aufl. 2020, Kohlhammer). Darüber hinaus ist sie Autorin im Vergaberechtskommentars „Heuvels/Höß/Kus/Wagner“ (Vergaberecht, 2. Aufl. 2021, Kohlhammer) und zahlreicher Aufsätze. Die Gerichte verweisen regelmäßig auf ihre Kommentierungen und Fachveröffentlichungen.

Andere über Dr. Corina Jürschik

Dr. Corina Jürschik wird von Legal 500 Deutschland als Kernanwältin der Praxis im Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Vergaberecht empfohlen und zitiert einen Mandanten: „Ebenso erleben wir Frau Dr. Jürschik als absolut termintreu und präzise auf das gewünschte Arbeitsziel ausgerichtet sowie hervorragend fachkompetent selbst in größter Detailtiefe.“

Legal 500 Deutschland 2021

JUVE-Handbuch 2020/2021 zählt Dr. Corina Jürschik zu den häufig empfohlenen Anwälten im Verkehrssektor und zitiert einen Wettbewerber: „schätze ich sehr“.

JUVE-Handbuch 2020/2021

JUVE-Handbuch 2019/2020 zählt Dr. Corina Jürschik zu den oft empfohlenen Anwälten im Verkehrssektor und zitiert einen Mandanten: „überragende jurist. Expertise, praxis- u. lösungsorientierte Beratung“ sowie einen Wettbewerber: „gewinnt an Präsenz“.

JUVE-Handbuch 2019/2020

JUVE-Handbuch 2018/2019 zählt Dr. Corina Jürschik zu den oft empfohlenen Anwälten im Verkehrssektor und zitiert einen Mandanten: „sehr engagiert“.

JUVE-Handbuch 2018/2019

Legal 500 Deutschland zählt Dr. Corina Jürschik zu den Kernanwälten im Vergaberecht und zitiert: „Christofer Lenz und Corina Jürschik stellen nicht nur in einer sehr verständlichen Form die rechtlichen Anforderungen und Hürden vor, sondern zeigen auch nachhaltige, tragfähige und in wirtschaftlicher Sicht gut funktionierende Lösungswege auf. Ihr Wissen über öffentliche Personenverkehrsdienste und Verwaltungsrecht sowie Vergaberecht ist objektiv bewertet und auch aus Fachkollegensicht beeindruckend.“

Legal 500 Deutschland 2020

Vita

  • Fachanwältin für Vergaberecht seit

    2017
  • Master of Laws (LL.M.) seit

    2014
  • Rechtsanwältin seit

    2013
  • Promotion

    2011
  • Studium in Tübingen

    2004 - 2009