Spezialisiert

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Unsere anwaltliche Praxis zu Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) genießt im Markt einen ausgezeichneten Ruf. Eine langjährige Beratungspraxis haben wir insbesondere bei der Finanzierung des ÖPNV durch öffentliche Dienstleistungsaufträge nach VO (EG) Nr. 1370/2007 und Allgemeine Vorschriften. Einen Schwerpunkt dabei bilden Direktvergaben, bei denen wir sowohl im Vorfeld bei der Herstellung der Direktvergabevoraussetzungen als auch bei der Durchführung der eigentlichen Vergabe unterstützen. Wir beraten bundesweit kommunale Verkehrsunternehmen, deren Aufgabenträger bzw. Aufgabenträgerorganisationen als „zuständige Behörden“ sowie mittelständische Verkehrsunternehmen. Wir verstehen uns dabei als „Sektorberater“, die auch die Weiterungen aus der Clean-Vehicles-Directive bzw. dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz und Themen wie die Fahrzeugfinanzierung im Blick haben. Wir haben aber auch die Interessen von Antragstellern im Genehmigungswettbewerb im Blick.

Nicht nur im Vergaberecht, sondern auch im Beihilferecht, Gesellschaftsrecht und Kartellrecht sind wir bestens aufgestellt. Im Beihilferecht sichern wir etwa umfassende Förderungen (z.B. von Fahrzeugen) gegen Verstöße gegen das Beihilfeverbot (Art. 107 Abs. 1 AEUV) und Rückforderungen ab. Mit Blick auf andere Rechtsgebiete können wir daher sowohl bei sehr umfassenden wie auch sehr spezifischen Fragestellungen, etwa aus den Bereichen Finanzierung (Defizitausgleich), Einkaufskooperationen oder bei der langfristigen Nahverkehrsplanung, exzellente Lösungen anbieten.

icon-mobilitaet