23. November 2022

Zweite Direktvergabe an Karlsruher Verkehrsunternehmen abgeschlossen

Die Stadt Karlsruhe hat ihren öffentlichen Personennahverkehr durch die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach VO 1370/2007 an ihr kommunales Verkehrsunternehmen VBK auf eine neue Grundlage gestellt. Der direkt vergebene öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren und das wirtschaftliche Volumen liegt im Milliardenbereich. Die Direktvergabe wurde wie bei dem Schwesterunternehmen AVG lange vorbereitet und war aufwendig. In Karlsruhe besteht dabei die Besonderheit, dass erst das Zusammenspiel der beiden Karlsruher Verkehrsunternehmen (AVG und VBK) das „Karlsruher Modell“ ausmacht. Die AVG erbringt als Eisenbahnunternehmen den Schienenpersonennahverkehr außerhalb von Karlsruhe mit sogenannten TramTrains und die VBK betreibt den ÖPNV in der Stadt Karlsruhe. Die TramTrains der AVG können sowohl die Eisenbahn- als auch die Straßenbahninfrastruktur nutzen. Durch diese Fähigkeit können Fahrgäste umsteigefrei mit der Eisenbahn ins Stadtgebiet Karlsruhe fahren; im Stadtgebiet Karlsruhe werden die Eisenbahnverkehre der AVG zu Straßenbahnverkehren des Schwesterunternehmens VBK. Der neue öffentliche Dienstleistungsauftrag hat also auch deshalb erhebliche Bedeutung für den Großraum Karlsruhe.

Berater der Stadt Karlsruhe/Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK): OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, Stuttgart: Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Corina Jürschik, LL.M., Dr. Henrike Schulte, Julia Felger (alle ÖPNV, Öffentliches  Wirtschaftsrecht), Dr. Carl Höfer (Gesellschaftsrecht)

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