23. November 2022

Zweite Direktvergabe an Karlsruher Verkehrsunternehmen abgeschlossen

Die Stadt Karlsruhe hat ihren öffentlichen Personennahverkehr durch die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach VO 1370/2007 an ihr kommunales Verkehrsunternehmen VBK auf eine neue Grundlage gestellt. Der direkt vergebene öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren und das wirtschaftliche Volumen liegt im Milliardenbereich. Die Direktvergabe wurde wie bei dem Schwesterunternehmen AVG lange vorbereitet und war aufwendig. In Karlsruhe besteht dabei die Besonderheit, dass erst das Zusammenspiel der beiden Karlsruher Verkehrsunternehmen (AVG und VBK) das „Karlsruher Modell“ ausmacht. Die AVG erbringt als Eisenbahnunternehmen den Schienenpersonennahverkehr außerhalb von Karlsruhe mit sogenannten TramTrains und die VBK betreibt den ÖPNV in der Stadt Karlsruhe. Die TramTrains der AVG können sowohl die Eisenbahn- als auch die Straßenbahninfrastruktur nutzen. Durch diese Fähigkeit können Fahrgäste umsteigefrei mit der Eisenbahn ins Stadtgebiet Karlsruhe fahren; im Stadtgebiet Karlsruhe werden die Eisenbahnverkehre der AVG zu Straßenbahnverkehren des Schwesterunternehmens VBK. Der neue öffentliche Dienstleistungsauftrag hat also auch deshalb erhebliche Bedeutung für den Großraum Karlsruhe.

Berater der Stadt Karlsruhe/Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK): OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, Stuttgart: Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Corina Jürschik, LL.M., Dr. Henrike Schulte, Julia Felger (alle ÖPNV, Öffentliches  Wirtschaftsrecht), Dr. Carl Höfer (Gesellschaftsrecht)

Mehr Informationen finden Sie hier.

Weitere Kanzlei-News

01. Juli 2026

EUWA beim Verkauf an Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte beraten

Der Gesellschafter des in Deutschland ansässigen Wasseraufbereitungsspezialisten EUWA wurde beim Verkauf seiner Anteile an den dänischen Pumpen- und Wassertechnologiekonzern Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gesellschaftsrechtlich und im Rahmen der M&A-Transaktion beraten.

Beitrag lesen
18. Juni 2026

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnen OPPENLÄNDER Rechtsanwälte erneut aus

Unsere Anwältinnen und Anwälte gehören zu den Best Lawyers. Der US-Verlag ermittelte für das Handelsblatt die Besten der DACH-Region für das Jahr 2026. Die Auszeichnungen werden auf Basis von Befragungen mit Branchenkollegen verliehen und zeigen auf, wer durch fachliche Qualifikation, hohe Reputation und exzellente Marktstellung hervorsticht.

Beitrag lesen
04. Juni 2026

OPPENLÄNDER verstärkt den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit durch Rechtsanwältin Dr. Sonja Bühler, LL.M. (Edinburgh)

Seit Anfang Juni 2026 verstärkt Dr. Sonja Bühler unser Team im Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit.

Beitrag lesen
22. Mai 2026

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche für das Land Baden-Württemberg ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2026 (Az. 4 U 168/25) die Berufung eines großen Non-Food-Handelskonzerns gegen das Land Baden-Württemberg zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen in den Lockdown-Phasen von März bis Mai 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 geltend gemacht und forderte über 32 Mio. Euro Entschädigung.

Beitrag lesen