23. November 2022

Zweite Direktvergabe an Karlsruher Verkehrsunternehmen abgeschlossen

Die Stadt Karlsruhe hat ihren öffentlichen Personennahverkehr durch die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach VO 1370/2007 an ihr kommunales Verkehrsunternehmen VBK auf eine neue Grundlage gestellt. Der direkt vergebene öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren und das wirtschaftliche Volumen liegt im Milliardenbereich. Die Direktvergabe wurde wie bei dem Schwesterunternehmen AVG lange vorbereitet und war aufwendig. In Karlsruhe besteht dabei die Besonderheit, dass erst das Zusammenspiel der beiden Karlsruher Verkehrsunternehmen (AVG und VBK) das „Karlsruher Modell“ ausmacht. Die AVG erbringt als Eisenbahnunternehmen den Schienenpersonennahverkehr außerhalb von Karlsruhe mit sogenannten TramTrains und die VBK betreibt den ÖPNV in der Stadt Karlsruhe. Die TramTrains der AVG können sowohl die Eisenbahn- als auch die Straßenbahninfrastruktur nutzen. Durch diese Fähigkeit können Fahrgäste umsteigefrei mit der Eisenbahn ins Stadtgebiet Karlsruhe fahren; im Stadtgebiet Karlsruhe werden die Eisenbahnverkehre der AVG zu Straßenbahnverkehren des Schwesterunternehmens VBK. Der neue öffentliche Dienstleistungsauftrag hat also auch deshalb erhebliche Bedeutung für den Großraum Karlsruhe.

Berater der Stadt Karlsruhe/Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK): OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, Stuttgart: Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Corina Jürschik, LL.M., Dr. Henrike Schulte, Julia Felger (alle ÖPNV, Öffentliches  Wirtschaftsrecht), Dr. Carl Höfer (Gesellschaftsrecht)

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Weitere Kanzlei-News

31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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09. Oktober 2025

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte berät den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe sowie bei der Rückbeteiligung

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH und weiterer verbundener Gesellschaften beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe umfassend rechtlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erfolgte zudem eine Rückbeteiligung des Verkäufers an der GarLa Gruppe, zu der OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig war.

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06. Oktober 2025

Bundes-CDU gewinnt mit OPPENLÄNDER Rechtsanwälte: Keine Sanktion wegen Großspende – Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer anderen Partei gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die Bundes-CDU, vertreten durch Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Stützel, muss wegen der Großspenden eines Immobilienunternehmers keine Sanktion von 2,4 Mio. Euro zahlen. Das Gericht bestätigte, dass mit Blick auf das Parteiengesetz kein Verstoß vorliegt.

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