Erfolg im Beihilfenstreit
Die Europäische Kommission hat die Beihilfenbeschwerden von CarePool Hannover und dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe zurückgewiesen. Bei den Glücksspielmitteln, die das Land Niedersachsen in der Vergangenheit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gewährt hat, handelt es sich nach Auffassung der Kommission um bestehende (Alt-)Beihilfen. Für die Zukunft haben sich die deutschen Behörden gegenüber der Kommission aber verpflichtet, die Förderung an die Vorgaben für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse anzupassen. In diesem Verfahren wurde die AWO Hannover von OPPENLÄNDER, insbesondere Frau Dr. Corina Jürschick, begleitet. Gegen den Kommissionsbeschluss haben die privaten Pflegedienstleister nun Klage zum Gericht der Europäischen Union (EuG) erhoben, das jetzt zu klären hat, ob die Förderung mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist.