U-Bahn-Betrieb von München nach Garching sichergestellt
Der komplexe Finanzierungsvertrag ist nach langen Verhandlungen zwischen der Stadt Garching als Inhaberin der U-Bahn-Infrastruktur, dem Landkreis München als ÖPNV-Aufgabenträger und dem Freistaat Bayern abgeschlossen worden. Er ist verknüpft mit Pachtverträgen der Stadt Garching mit dem Verkehrsunternehmen der Landeshauptstadt München, welche die Grundlage für Infrastrukturnutzungsentgelte an die Stadt Garching darstellen. Ohne den Abschluss der Verträge hätte der Landkreis München keine Notvergabe für zwei Jahre an die MVG durchführen können und die U-Bahnen der U-Bahn-Linie U6 hätten dann nur noch bis zur Stadtgrenze München fahren können.
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat unter Mitwirkung von Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Corina Jürschik und Dr. Henrike Schulte die Stadt Garching als Infrastrukturinhaberin beraten und vertreten. Auch der Landkreis München, der Freistaat Bayern und das Verkehrsunternehmen der Landeshauptstadt München waren jeweils durch im ÖPNV ausgewiesenen Kanzleien beraten. Die Beteiligten wollen nicht nur für zwei Jahre, sondern durch weitere Vereinbarungen auch für die Zukunft sicherstellen, dass der Rechtsrahmen der europäischen Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehre eingehalten wird.