Großer Verkehrsvertrag an AVG direkt vergeben
Am 27. Juli 2022 hat eine Gruppe von sechs Aufgabenträgern an das Eisenbahnverkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe, die AVG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für wichtige SPNV-Verkehre vergeben. Der Vertrag mit der AVG umfasst weite Teile des Landes Baden-Württemberg und hat mit 15 Jahren eine lange Laufzeit.
Unterzeichnet haben den Vertrag in Karlsruhe Verkehrsminister Winfried Hermann, der Karlsruher Oberbürgermeister Frank Mentrup, sein Landratskollege Christoph Schnaudigel sowie Vertreter des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd, des Landkreises Germersheim und der Stadt Heilbronn. Mit diesem Vertrag ist auch der Fortbestand und die Weiterentwicklung des erfolgreichen Karlsruher Modells mit seinem charakteristischen Tram-Train-System sichergestellt. Danach fahren die eingesetzten Fahrzeuge innerstädtisch, also in Karlsruhe und in Heilbronn, als Straßenbahn, außerhalb grundsätzlich als Eisenbahn.
Die rechtliche Schwierigkeit lag darin, eine wettbewerbsfreie Direktvergabe nach der VO 1370/2007 zu ermöglichen, wofür die sechs Aufgabenträger schon 2019 eine „Karlsruher Gruppe von Behörden“ gebildet hatten.
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat diese Lösung erarbeitet und den Prozess über Jahre hinweg für die Karlsruhe Seite verhandelt. Unter der Federführung von Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Corina Jürschik waren außerdem Dr. Torsten Gerhard, Dr. Henrike Schulte, Julia Felger und Dr. Jens Ritter tätig.