2010

Verfassungsrechtliche Kritik an der geplanten Bankenabgabe

FAZ vom 08.04.2010

In einem Gastbeitrag für die Seite Staat und Recht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe vom 08.04.2010) hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Lenz, Partner von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, die von der Bundesregierung geplante sogenannte Bankenabgabe einer verfassungsrechtlichen Kritik unterzogen. In der vorgesehenen Form ist die Sonderabgabe weder verfassungsrechtlich zulässig noch rechtspolitisch sinnvoll. Der Beitrag ist abrufbar auf der Homepage der FAZ.

Datei herunterladen (pdf, 914.59 Kb)