Expertise
Matthias Ulshöfer vertritt seine Mandanten im Kartellrecht und Vergaberecht vor allen nationalen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH), vor Vergabekammern, dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission sowie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er ist in zahlreichen Handbüchern als führender Anwalt ausgewiesen, unter anderem als „häufig empfohlener Anwalt“ im Kartellrecht und Vergaberecht (JUVE), als „Führender Name“ bzw. „Leading Individual“ im „Vergaberecht“ und „Public Procurement“ bei Legal 500 und Legal 500 EMEA (Europe Middle East Africa) sowie als „Top Anwalt“ (Wirtschaftswoche) und „Best Lawyer“ u.a. in „Public Private Partnership“ und „Competition“ (Handelsblatt). Zudem wurde er mehrfach als „Lawyer of the Year – Public Procurement“ bei Global Law Experts (GLE) ausgezeichnet, erhielt den „Lexology Client Choice Award 2025“ im Bereich „Government Contracts“ und wird von Lexology als „Global Elite Thought Leader 2025“ sowie als „(highly) recommended“ in den Kategorien „Competition“, „Public Procurement“ und „Government Contracts“ geführt.
Im Kartellrecht hat Matthias Ulshöfer mehrere Grundsatzentscheidungen vor dem OLG Düsseldorf und dem BGH erstritten, zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunternehmen, zu Wettbewerbsbeschränkungen und zu Exklusivbindungen in Vertriebsverträgen. Er vertritt Unternehmen in Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission, bei der Investitionskontrolle und in Verfahren nach der Drittstaatensubventionsverordnung (Foreign Subsidies Regulation, FSR). Er unterstützt seine Mandanten bei der Abwehr oder Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzforderungen, bei der Selbstreinigung nach Kartellverstößen und Submissionsabsprachen sowie bei der Vermeidung und Löschung von Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes.
Im Vergaberecht vertritt Matthias Ulshöfer inländische und internationale Bieter aller Branchen sowie öffentliche Auftraggeber in Vergabenachprüfungsverfahren, häufig bei technisch komplexen oder innovativen Auftragsgegenständen, Infrastrukturprojekten, beim Breitbandkabelausbau, FTTH, im Verkehr und bei Vergaben nach der VSVgV (Sicherheit und Verteidigung). Er berät zu wettbewerbs- und außenwirtschaftsrechtlichen Schnittstellen, die in durch öffentliche Ausschreibungen geprägten Märkten relevant werden: nationale und EU‑Fusionskontrolle, Investitionskontrolle, Drittstaatensubventionskontrolle (FSR), Marktzugang von Drittstaatenanbietern nach den EuGH‑Entscheidungen „Kolin“ und „Qingdao Sifang“ sowie Antidumping- und Antisubventionsverfahren der EU‑Kommission.
Auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber zählen zu seinem Mandanten Forschungseinrichtungen, öffentliche Unternehmen, Ministerien, Landkreise, Städte und Gemeinden, die er bei der rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung von EU-weiten und nationalen Ausschreibungsverfahren sowie bei der Abwehr von vergaberechtlichen Rügen und Nachprüfungsanträgen berät und vertritt.
Ein besonderer Schwerpunkt von Matthias Ulshöfer liegt im Gesundheitsvergaberecht. Er begleitet seit vielen Jahren die Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a SGB V sowie die EU-weite Beschaffung von Arzneimitteln, Zytostatika, Biosimilars, Röntgenkontrastmitteln, medizinischen Hilfsmitteln und Krankenhausinformationssystemen. Er hat das Gesundheitsvergaberecht in Grundsatzverfahren vor den Vergabekammern des Bundes, den Oberlandesgerichten und dem EuGH geprägt hat, u.a. zu Mehrpartnermodellen, Open‑House‑Ausschreibungen und zu wirkstoffübergreifenden Fachlosen. Zuletzt hat er für internationale Generikahersteller erfolgreich Schadensersatzforderungen in mehrstelliger Millionenhöhe aus GKV‑Rabattverträgen nach § 130a SGB V abgewehrt.