Matthias Ulshöfer berät seine Mandanten im Vergaberecht und im Kartellrecht seit über zwanzig Jahren als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht. Nach dem Studium an den Universitäten Stuttgart (Physik) und Tübingen (Rechtswissenschaften) hat er mit einer Arbeit zur Fusionskontrolle im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Recht bei Prof. Dr. Wernhard Möschel promoviert. Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht und war mehrere Jahre Beauftragter für die Region Stuttgart. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht, Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), Ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift VergabeRecht und prüft regelmäßig im Zweiten Staatsexamen (Wirtschaftsrecht). Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und Kommentierungen zu kartellrechtlichen und vergaberechtlichen Themen und spricht regelmäßig auf Vortragsveranstaltungen.
Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch