Dr. Matthias Ulshöfer
+49 (0)711 60187-290
ulshoefer@oppenlaender.de
JUVE zählt Dr. Matthias Ulshöfer zu den häufig empfohlenen Anwälten im Kartellrecht und Vergaberecht und zitiert einen Mandanten: „top vorbereitet, hohes Fachwissen, schnelle Einarbeitung in neue Themen, unkomplizierte und klare Kommunikation, seriöses Auftreten“.
JUVE-Handbuch 2021/2022
Matthias Ulshöfer berät seine Mandanten seit über zwanzig Jahren zu allen Fragen des Kartellrechts und Vergaberechts. Nach dem Studium an den Universitäten Stuttgart (Physik) und Tübingen (Rechtswissenschaften) hat er mit einer Arbeit zur Fusionskontrolle im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Recht bei Prof. Dr. Wernhard Möschel promoviert. Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht und war mehrere Jahre Beauftragter für die Region Stuttgart. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht, Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), Ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift VergabeRecht und prüft regelmäßig im Zweiten Staatsexamen (Wirtschaftsrecht). Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und Kommentierungen zu kartellrechtlichen und vergaberechtlichen Themen und spricht regelmäßig auf Vortragsveranstaltungen.
Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch
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Dr. Matthias Ulshöfer
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Expertise
Matthias Ulshöfer führt für seine Mandanten im Kartellrecht und Vergaberecht Verfahren vor allen nationalen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH), beim Bundeskartellamt, bei der Europäischen Kommission und vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er wird in den einschlägigen Handbüchern seit vielen Jahren als „häufig empfohlener Anwalt“ im Kartellrecht und Vergaberecht (JUVE) sowie als, „leading adviser“ (Who´s Who), „Top Anwalt“ (Wirtschaftswoche) und „führender Name“ im Vergaberecht (Legal 500) gelistet.
Im Kartellrecht hat er eine Reihe von grundsätzlichen Entscheidungen erstritten, u.a. zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunternehmen und zu Wettbewerbsbeschränkungen und Exklusivbindungen in Vertriebsverträgen. Er vertritt seine Mandanten regelmäßig in Fusionskontrollverfahren und unterstützt sie beim Abschluss von wirtschaftlich ausgewogenen Vergleichen über kartellrechtliche Schadensersatzforderungen.
Im Vergaberecht berät und vertritt er inländische und international agierende Bieter aller Branchen in Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern des Bundes und der Länder, oftmals bei technisch komplexen Auftragsgegenständen. Er hat die Entwicklung des Gesundheitsvergaberechtes mit geprägt. Er hat eine Reihe von Grundsatzentscheidungen zur Zulässigkeit von Rabattvertragsausschreibungen und zu Open-House Verträgen erzielt. Öffentliche Auftraggeber unterstützt er bei der rechtssicheren Gestaltung von Ausschreibungsverfahren und der Abwehr vergaberechtlicher Rügen. Er ist zudem als Schiedsrichter in Verfahren nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung und in den zunehmend bedeutsam werdenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren der Europäischen Kommission tätig.
Expertisengebiete
Andere über Dr. Matthias Ulshöfer
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Vita
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Fachanwalt für Vergaberecht seit
2015 -
Promotion
2003 -
Rechtsanwalt seit
2001 -
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Klunzinger
1996 – 2001 -
Studium in Stuttgart und Tübingen
1994 - 2001