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Künstliche Intelligenz

ChatGPT, Aleph Alpha, Midjourney und andere Lösungen im Bereich Künstliche Intelligenz werden unsere Arbeitsweise grundlegend ändern. Solche KI-Systeme bringen eine Reihe rechtlicher Fragen mit sich. Hervorzuheben ist die urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Bewertung, ob und wie Daten, Bilder oder Texte Dritter für das Training der Systeme oder für Inputs (Prompts) genutzt werden dürfen. Arbeitsergebnisse der KI-Systeme (Output) können – je nach Arbeitsweise der KI – ebenfalls urheberrechtliche Nutzungsrechte Dritter verletzen. Unterschiedliche Vorgaben gelten außerdem für den internen Einsatz eines KI-Systems und die Integration in ein am Markt angebotenes Produkt. Schon das aktuelle Recht enthält viele Vorgaben für KI-Systeme, man denke neben dem Urheberrecht an das Datenschutzrecht. Die Digitalgesetzgebung der EU wird KI-Systeme nach ihrer Gefährlichkeit für den Menschen und seine Grundrechte regulieren. Hierzu wird kurzfristig der AI-Act (KI-Verordnung) in Kraft treten.

Wir begleiten Testprojekte zur Bewertung der Chancen und Risiken, die der Einsatz Künstlicher Intelligenz mit sich bringt und unterstützen bei der anschließenden Einführung dieser Systeme, sei es bei Privatunternehmen oder Unternehmen der öffentlichen Hand. Wir prüfen relevante Technologien ganzheitlich unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben. Dabei beraten wir insbesondere zu den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch zu den urheberrechtlichen, haftungsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Herausforderungen. Unsere Kartellrechtsexperten bewerten zudem, ob Kooperationen zur Entwicklung oder zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz zulässig sind, ob KI-Systeme zur Analyse oder zum Austausch von Marktdaten eingesetzt werden können und in Bezug auf Datenzugangsansprüche. Im Hinblick auf die Langfristigkeit von Investitionsentscheidungen berücksichtigen wir dabei nicht nur aktuell geltende Gesetze, sondern auch geplante Regeln in Bezug auf Künstliche Intelligenz, insbesondere den Europäischen AI-Act (KI-Verordnung) und andere Teile der EU-Digitalgesetzgebung (Digital Marktes Act, Digital Services Act, Data Act, Data Governance Act etc.).

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