02. Mai 2022

1. Stuttgarter Compliance-Gespräch

Am 01.01.2023 tritt das sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, ein weiterer regulatorischer Baustein bei den Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) in der Wertschöpfungskette.

Neben den Erwartungen des Kunden und des Finanzmarktes spielen im Bereich ESG die neuen gesetzlichen Normen künftig eine große Rolle. Die Pflichten für Unternehmen und Unternehmensleiter (Manager) in den Bereichen Umweltschutz und Menschenrechte werden über den Bereich des eigenen Unternehmens hinaus erweitert. Zusätzlich zu dem in Deutschland zum Jahreswechsel in Kraft tretenden LkSG ist zeitnah mit einer zum Teil weitergehenden und strengeren Regulierung auf EU-Ebene zu rechnen, nachdem die EU-Kommission am 23.02.2022 den Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorgelegt hat.

In einer Abendveranstaltung, für die wir als Key Note Speaker Herrn Dominik Heske, den Chief Compliance Officer der Hugo Boss AG, Metzingen, gewinnen konnten, möchten wir uns mit den neuen Regeln, dem Pflichtenprogramm für Unternehmen und Manager und der praktischen Umsetzung bei mittelständischen Unternehmen beschäftigen und darüber mit Ihnen diskutieren. Die Bedeutung der Lieferkette im ESG-Umfeld zu kennen, ist die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und für schnelle Reaktionen bei Störungen in einer wirtschaftlichen und nachhaltig ausgerichteten Wirtschaft.

Die Diskussionsveranstaltung findet am 02.06.2022 ab 18 Uhr im Look 21 (gegenüber Milaneo) in Stuttgart statt. Zur kostenlosen Anmeldung gelangen Sie hier.

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

Beitrag lesen
04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

Beitrag lesen
03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

Beitrag lesen
03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

Beitrag lesen