14. April 2021

Erfolg beim Gericht der Europäischen Union

Das EuG hat mit dem Urteil vom 14.04.2021 (Rechtssache T-69/18) einen lange andauernden Rechtsstreit zugunsten unserer Mandantin entschieden. Unsere Mandantin, die AWO Bezirksverband Hannover e.V., war als Streithelferin der Kommission im Verfahren beteiligt.

Dem Rechtsstreit vor dem EuG lagen zwei Beihilfenbeschwerden des Verbands Deutsche Alten- und Behindertenhilfe, Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. und der CarePool Hannover GmbH, den späteren Klägern, zugrunde. Die Beihilfenbeschwerden wendeten sich unter anderem gegen finanzielle Zuwendungen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege seit 1956 durch das Land Niedersachsen zugewendet wurden. Die Kommission wies die Beschwerden zurück; die Zuwendungen seien allenfalls eine bestehende Beihilfe. Dagegen wendeten sich die Kläger mit Nichtigkeitsklage zum EuG. Der EuG hat die Klage bzw. die drei vorgebrachten Klagegründe nun zurückgewiesen und damit der Kommission recht gegeben.

Weitergehende Informationen finden sich auf der Seite der Europäischen Gerichte.

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