14. April 2021

Erfolg beim Gericht der Europäischen Union

Das EuG hat mit dem Urteil vom 14.04.2021 (Rechtssache T-69/18) einen lange andauernden Rechtsstreit zugunsten unserer Mandantin entschieden. Unsere Mandantin, die AWO Bezirksverband Hannover e.V., war als Streithelferin der Kommission im Verfahren beteiligt.

Dem Rechtsstreit vor dem EuG lagen zwei Beihilfenbeschwerden des Verbands Deutsche Alten- und Behindertenhilfe, Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. und der CarePool Hannover GmbH, den späteren Klägern, zugrunde. Die Beihilfenbeschwerden wendeten sich unter anderem gegen finanzielle Zuwendungen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege seit 1956 durch das Land Niedersachsen zugewendet wurden. Die Kommission wies die Beschwerden zurück; die Zuwendungen seien allenfalls eine bestehende Beihilfe. Dagegen wendeten sich die Kläger mit Nichtigkeitsklage zum EuG. Der EuG hat die Klage bzw. die drei vorgebrachten Klagegründe nun zurückgewiesen und damit der Kommission recht gegeben.

Weitergehende Informationen finden sich auf der Seite der Europäischen Gerichte.

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OPPENLÄNDER ernennt eine neue Partnerin und einen neuen Partner

Die OPPENLÄNDER-Partnerschaft wächst. Zum 01.01.2026 wird Dr. Henrike Schulte Partnerin und Dr. Joachim Ott Salary Partner von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte. Beide waren bisher assoziierte Partner der Kanzlei.

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21. November 2025

OPPENLÄNDER erstreitet Rekordschadensersatzbetrag für idealo

idealo hat vor dem Landgericht Berlin einen wegweisenden Erfolg gegen Google erzielt. Das Gericht bestätigte, dass Google seine Marktmacht weit über den Zeitpunkt der Kommissionsentscheidung hinaus missbraucht hat, um den eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen, und verurteilte den US-Konzern zu Schadensersatz in Höhe von über 465 Millionen Euro inklusive Zinsen.

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31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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