14. April 2021

Erfolg beim Gericht der Europäischen Union

Das EuG hat mit dem Urteil vom 14.04.2021 (Rechtssache T-69/18) einen lange andauernden Rechtsstreit zugunsten unserer Mandantin entschieden. Unsere Mandantin, die AWO Bezirksverband Hannover e.V., war als Streithelferin der Kommission im Verfahren beteiligt.

Dem Rechtsstreit vor dem EuG lagen zwei Beihilfenbeschwerden des Verbands Deutsche Alten- und Behindertenhilfe, Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. und der CarePool Hannover GmbH, den späteren Klägern, zugrunde. Die Beihilfenbeschwerden wendeten sich unter anderem gegen finanzielle Zuwendungen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege seit 1956 durch das Land Niedersachsen zugewendet wurden. Die Kommission wies die Beschwerden zurück; die Zuwendungen seien allenfalls eine bestehende Beihilfe. Dagegen wendeten sich die Kläger mit Nichtigkeitsklage zum EuG. Der EuG hat die Klage bzw. die drei vorgebrachten Klagegründe nun zurückgewiesen und damit der Kommission recht gegeben.

Weitergehende Informationen finden sich auf der Seite der Europäischen Gerichte.

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Der Gesellschafter des in Deutschland ansässigen Wasseraufbereitungsspezialisten EUWA wurde beim Verkauf seiner Anteile an den dänischen Pumpen- und Wassertechnologiekonzern Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gesellschaftsrechtlich und im Rahmen der M&A-Transaktion beraten.

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OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche für das Land Baden-Württemberg ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2026 (Az. 4 U 168/25) die Berufung eines großen Non-Food-Handelskonzerns gegen das Land Baden-Württemberg zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen in den Lockdown-Phasen von März bis Mai 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 geltend gemacht und forderte über 32 Mio. Euro Entschädigung.

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