29. April 2022

Erfolg vor dem Oberlandesgericht Köln

Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 29.04.2022, Az.: 6 U 178/21) hat eine auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gerichtete Klage gegen unsere Mandantin, Gebr. Faller GmbH, abgewiesen. Dachser wandte sich mit der Klage dagegen, dass unsere Mandantin das Zeichen „DACHSER“ auf einem LKW-Modell sowie dem Modell eines Logistikzentrums aufbrachte. Das Oberlandesgericht Köln sieht darin in Abweichung zur vorinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Köln vom 28.09.2021 (Az.: 33 O 68/20) keine Verletzung einer ggfs. bekannten Marke. In Weiterentwicklung der Opel-Blitz-II-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.01.2020, Az.: I ZR 88/08) hat das Oberlandesgericht entschieden, dass der Modellbau nicht auf die Verwendung der Herstellermarken von Original-Fahrzeugen beschränkt ist, sondern zur Nachbildung der Realität auch auf Fahrzeugen angebrachte Marken des Fahrzeugbetreibers sowie auf Gebäuden angebrachte Marken verwenden darf. Dies gilt auch dann, wenn Modellgebäude die prägenden Gestaltungselemente mehrerer tatsächlich existierender Gebäude des Markeninhabers abbilden, ohne exakt einem Gebäude nachempfunden zu sein. In keinem der Fälle gehe der Verkehr davon aus, dass die Modellbauobjekte vom Inhaber der abgebildeten Marke stammten oder es Lizenzvereinbarungen gebe.

Das Urteil stärkt den Bereich des Modellbaus, da die Nachbildung der Realität und die dafür erforderliche Verwendung von Marken gemäß der jahrzehnte-langen Praxis weiterhin möglich ist, ohne die Zustimmung der jeweiligen Markeninhaber einzuholen. Da die Revision zugelassen ist, hat gegebenenfalls der Bundesgerichtshof Gelegenheit, seine Opel-Blitz-II-Rechtsprechung zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Markenverwendung im Modellbau fortzuführen.

Weitere Kanzlei-News

31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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09. Oktober 2025

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte berät den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe sowie bei der Rückbeteiligung

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH und weiterer verbundener Gesellschaften beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe umfassend rechtlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erfolgte zudem eine Rückbeteiligung des Verkäufers an der GarLa Gruppe, zu der OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig war.

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06. Oktober 2025

Bundes-CDU gewinnt mit OPPENLÄNDER Rechtsanwälte: Keine Sanktion wegen Großspende – Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer anderen Partei gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die Bundes-CDU, vertreten durch Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Stützel, muss wegen der Großspenden eines Immobilienunternehmers keine Sanktion von 2,4 Mio. Euro zahlen. Das Gericht bestätigte, dass mit Blick auf das Parteiengesetz kein Verstoß vorliegt.

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