29. April 2022

Erfolg vor dem Oberlandesgericht Köln

Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 29.04.2022, Az.: 6 U 178/21) hat eine auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gerichtete Klage gegen unsere Mandantin, Gebr. Faller GmbH, abgewiesen. Dachser wandte sich mit der Klage dagegen, dass unsere Mandantin das Zeichen „DACHSER“ auf einem LKW-Modell sowie dem Modell eines Logistikzentrums aufbrachte. Das Oberlandesgericht Köln sieht darin in Abweichung zur vorinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Köln vom 28.09.2021 (Az.: 33 O 68/20) keine Verletzung einer ggfs. bekannten Marke. In Weiterentwicklung der Opel-Blitz-II-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.01.2020, Az.: I ZR 88/08) hat das Oberlandesgericht entschieden, dass der Modellbau nicht auf die Verwendung der Herstellermarken von Original-Fahrzeugen beschränkt ist, sondern zur Nachbildung der Realität auch auf Fahrzeugen angebrachte Marken des Fahrzeugbetreibers sowie auf Gebäuden angebrachte Marken verwenden darf. Dies gilt auch dann, wenn Modellgebäude die prägenden Gestaltungselemente mehrerer tatsächlich existierender Gebäude des Markeninhabers abbilden, ohne exakt einem Gebäude nachempfunden zu sein. In keinem der Fälle gehe der Verkehr davon aus, dass die Modellbauobjekte vom Inhaber der abgebildeten Marke stammten oder es Lizenzvereinbarungen gebe.

Das Urteil stärkt den Bereich des Modellbaus, da die Nachbildung der Realität und die dafür erforderliche Verwendung von Marken gemäß der jahrzehnte-langen Praxis weiterhin möglich ist, ohne die Zustimmung der jeweiligen Markeninhaber einzuholen. Da die Revision zugelassen ist, hat gegebenenfalls der Bundesgerichtshof Gelegenheit, seine Opel-Blitz-II-Rechtsprechung zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Markenverwendung im Modellbau fortzuführen.

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04. Juni 2026

OPPENLÄNDER verstärkt den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit durch Rechtsanwältin Dr. Sonja Bühler, LL.M. (Edinburgh)

Seit Anfang Juni 2026 verstärkt Dr. Sonja Bühler unser Team im Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit.

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22. Mai 2026

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche für das Land Baden-Württemberg ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2026 (Az. 4 U 168/25) die Berufung eines großen Non-Food-Handelskonzerns gegen das Land Baden-Württemberg zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen in den Lockdown-Phasen von März bis Mai 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 geltend gemacht und forderte über 32 Mio. Euro Entschädigung.

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13. Mai 2026

OPPENLÄNDER erzielt Prozesserfolg zu Schadensersatz aus Arzneimittelrabattverträgen

Dr. Matthias Ulshöfer und Dr. Joachim Ott haben in einem Grundsatzverfahren vor dem Sozialgericht München für ein internationales Pharmaunternehmen unberechtigte Schadensersatzforderungen aus Arzneimittelrabattverträgen erfolgreich abgewehrt. Die Klagen einer großen Krankenkasse wurden per „Stuhlurteil“ abgewiesen.

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01. April 2026

OPPENLÄNDER kippt in einem Grundsatzverfahren für BOLT Mindestpreise für den Mietwagenverkehr in Essen

Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Gerhold haben für die europäische Mobilitätsplattform BOLT sowie ein Dortmunder Mietwagenunternehmen die Aussetzung einer Allgemeinverfügung der Stadt Essen über Mindestpreise für den Mietwagenverkehr vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstritten.

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