22. Oktober 2019

Mandantenseminar „500 Tage DSGVO”

Auch wenn der Hype um die Datenschutz-Grundverordnung etwas abgeklungen ist: Die Unternehmenspraxis steht weiterhin vor vielen Herausforderungen bei einer praxistauglichen Umsetzung der Anforderungen der DSGVO. Um Fragen und Erfahrungen der ersten 500 Tage DSGVO auszutauschen und Lösungsansätze zu diskutieren, erschienen am 22. Oktober 2019 rund 60 Teilnehmer in den Räumlichkeiten von OPPENLÄNDER.

Im Fokus standen dabei die Themen Direktmarketing, das Googeln nach Bewerbern, die Videoüberwachung im Betrieb und die Einsicht in die Personalakte. Zudem wurde besprochen, wie mit Datenpannen umzugehen ist und welche Kontrollbefugnisse die Aufsichtsbehörden haben. In der anschließenden Diskussion wurden weitere spannende Themen beleuchtet, u.a. zum neuen Bußgeldmodell der Datenschutzaufsichtsbehörden, zur E-Mail-Werbung für ähnliche Produkte sowie zur Reform des deutschen BDSG. Nach dem offiziellen Teil bestand Gelegenheit, die Diskussionen bei Essen und Trinken weiterzuführen.

Aufgrund des anhaltenden Interesses ist eine Folgeveranstaltung für kommendes Jahr angedacht. Themenvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

 

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04. Oktober 2023

Schadensersatz im Aufzug- und Fahrtreppenkartell für OPPENLÄNDER-Mandanten

Seit mehr als zwölf Jahren wird um Schadensersatz im Aufzugs- und Fahrtreppenkartell gestritten – nun wurden unseren Mandanten beträchtliche Schadensersatzbeträge zugesprochen!

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18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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