03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Der BGH hat erneut über die Frage von staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem sog. „ersten Lockdown“ entschieden. Es ging um einen Berufsmusiker, dessen Auftritte aufgrund der Veranstaltungsverbote wegfielen. Auch diese mittelbar auf den Kläger wirkenden Maßnahmen stellen einen Eingriff in Art. 12 und 14 GG dar, so der BGH abweichend zum OLG Stuttgart. Allerdings sei dieser Eingriff gerechtfertigt, insbesondere weil die Veranstaltungsverbote durchgehend überprüft und an das Infektionsgeschehen angepasst wurden und weil die Wirkung der Maßnahmen durch Hilfsprogramme abgemildert wurden.

Der BGH hat zudem klargestellt, dass auch der Gesetzgeber des Infektionsschutzgesetzes nicht verfassungsrechtlich verpflichtet war, weitergehende Entschädigungsansprüche zu regeln. Der Zeitraum der Maßnahme sei unter Berücksichtigung des Unternehmerrisikos zumutbar gewesen.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

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28. Juli 2023

OPPENLÄNDER gewinnt Streit um Untersuchungsausschuss

Der Landtag des Saarlandes muss die Besetzung eines Untersuchungsausschusses nicht nachbessern. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat den Antrag der dortigen AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

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