2020

Kommentar zum Beschluss des LG Hamburg vom 09.06.2020 – 412 HKO 78/20 (Voraussetzungen der Beschlussfassung im erleichterten Umlaufverfahren nach § 2 COVMG und einstweiliger Rechtsschutz gegen Einziehungsbeschlüsse)

GmbHR 2020, 1354 ff.