Spezialisiert

Europarecht

Die EU-Verträge gewähren unternehmerische Freiheiten, die nicht selten gerichtlich durchgesetzt werden müssen. In diesen Fällen müssen neben europarechtlicher Expertise auch hervorragende Kenntnisse in der einschlägigen Prozessführung eingesetzt werden. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl vor nationalen Gerichten als auch in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Auch gegen direktklagefähige Akte werden wir in Luxemburg tätig oder wehren solche Klagen für unsere Mandanten ab. Neuerdings können die Grundrechte aus der EU-Grundrechtecharta in europarechtlich geprägten Konstellationen auch beim Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden.

Neben der Prozessführung vertreten wir selbstverständlich auch Unternehmen und öffentliche Stellen vor der Europäischen Kommission, zum Beispiel in Beihilfeaufsichtsverfahren, etwa in den Bereichen der Daseinsvorsorge (z.B. Verkehr und Pflege) und Banken, aber auch in Entstehungs- oder Umgestaltungsprozessen von sekundärem Unionsrecht. Wir beraten Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand bei der Erlangung und Verteidigung europäischer Fördermittel. Auch vergaberechtliche Verfahren müssen häufig in einem europarechtlichen Kontext gelöst werden.

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