Spezialisiert

Öffentliche Hand & ihre Unternehmen

Erhebliche Bedeutung hat bei OPPENLÄNDER die Beratung und Vertretung der öffentlichen Hand, insbesondere der öffentlichen Unternehmen. Wir verfügen in nahezu allen relevanten Bereichen über große Praxiserfahrung. Das reicht von der Beratung beim Abschluss von Staatsverträgen über öffentlich-rechtliche Verträge und Zweckvereinbarungen zwischen Körperschaften bis hin zur Bildung von Behördengruppen, etwa im Nahverkehrsbereich. Wir haben aber auch Erfahrung bei der Zusammenführung von teils zivilrechtlich, teils öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen der öffentlichen Hand, bei der Umgestaltung von Zweckverbänden oder Verkehrsverbünden und bei der Zusammenführung von Einrichtungen des Bundes und einzelner Länder.

Wir sind erfahren darin, die für den wirtschaftlichen Erfolg erforderlichen unternehmerischen Freiheiten mit den rechtlich gebotenen Einflussmöglichkeiten der öffentlichen Träger zu verbinden. Im Bereich des kommunalen Beteiligungsmanagements und für Stadtwerke lösen wir komplizierte organisatorische, kommunalrechtliche, beihilferechtliche und vergaberechtliche Problemstellungen kreativ auf, wobei wir unser öffentlich-rechtliches und gesellschaftsrechtliches Know-how zusammenführen. Dazu gehören auch die Bereiche der Privatisierung, der Zusammenarbeit mit privaten Partnern (PPP) und der Rücknahme in kommunale oder staatliche Verantwortung.

Bei all dem haben wir natürlich die maßgeblichen Vorgaben des jeweiligen Regulierungsrechts sowie des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts fest im Blick.

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