Spezialisiert

Informationsfreiheitsrecht

Mit dem Recht auf Informationszugang befassen wir uns schon seit vielen Jahren intensiv. Wir beraten sowohl die öffentliche Hand bei der Bescheidung und Abwehr von Offenlegungsansprüchen, aber auch Individuen und Unternehmen – sei es bei der Erstreitung des Zugangs zu amtlichen Informationen oder der Abwehr von Informationszugangsansprüchen Dritter.

Nicht selten führen wir dabei für unsere Mandanten gerichtliche Verfahren. In diesem Zusammenhang waren wir in den vergangenen Jahren an grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs beteiligt, z.B. zu Reichweite des Zugangs zu Umweltinformationen.

Neben Ansprüchen auf Informationszugang nach den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern und dem Umweltinformationsgesetz beraten wir auch zu spezialgesetzlich geregelten Informationsansprüchen (z.B. nach § 96 Abs. 4 BHO) sowie zum presserechtlichen Auskunftsanspruch. Auch mit den Grenzen der Weiterverwendung der erlangten Informationen (z.B. nach dem Datennutzungsgesetz – DNG) beschäftigen wir uns intensiv.

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