Spezialisiert

Menschenrechtsbeschwerde

Die Menschenrechtsbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein weiteres europarechtliches Instrument zur Durchsetzung wirtschaftlicher und verfahrensrechtlicher Positionen. Immer wieder nutzen Unternehmen und Bürger diesen Weg, um belastende Maßnahmen eines Staates oder der Europäischen Union zu Fall zu bringen.

Wir gehören zu den wenigen Kanzleien, die ihre Mandanten bereits seit Jahrzehnten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vertreten. Wir haben dort etwa die Feststellung erreicht, dass es gegen die Konvention verstößt, wenn ein Bundesland einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts missachtet.

Icon-oeffentliches-Recht

Weitere Schwerpunkte aus der Expertise "Öffentliches Recht"