Spezialisiert

Bau- & Planungsrecht

Im Bau- und Planungsrecht konzentrieren wir uns auf die Vertretung von Vorhabenträgern und der öffentlichen Hand bei größeren Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Bereich Einkaufszentren und großflächiger Einzelhandel (Kaufhäuser, Fachmärkte, Supermärkte etc.) einschließlich FOCs. Hier müssen die bauleitplanerischen und raumordnerischen Vorgaben so zur Geltung gebracht werden, dass das Vorhaben im Konsens, notfalls aber auch gegen Einwände der Standortgemeinde oder überörtlicher Planungsträger durchgesetzt werden kann. Wir arbeiten deshalb in vielen Fällen mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrags zwischen Investor und Gemeinde, etwa bei der Umnutzung früherer Gewerbeflächen in Wohnbauflächen, bei der Neugestaltung größerer innerstädtischer Areale oder bei der Erschließung. Wir beraten Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen und die Beteiligten bei Fragen der Bodenneuordnung, sei es durch Umlegung, sei es durch Enteignung. Im Baugenehmigungsverfahren helfen wir Vorhaben durchzusetzen, die auf kommunalpolitischen Widerstand stoßen.

Wir kennen uns aus mit Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Hochspannungsleitungen, Gasversorgungsleitungen) ebenso wie mit wasserrechtlichen und eisenbahnrechtlichen sowie Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz (Flughäfen). Bei diesen komplexen Verfahren müssen in der Regel eine Vielzahl gegenläufiger öffentlicher und privater Belange miteinander in Einklang gebracht werden. Wir bieten unseren Mandanten die für sachgerechte Lösungen erforderliche langjährige Erfahrung und spezielles Know-how, nicht nur in den behördlichen Planfeststellungsverfahren, sondern auch in anschließenden gerichtlichen Verfahren.

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