26. Oktober 2022

Stuttgarter Compliance Gespräche

Was tun bei einem Eintrag ins Wettbewerbsregister?

Das neue Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes ist „scharf“ gestellt. Im dem vollelektronisch geführten Register werden Unternehmen erfasst, die wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte wie Bestechung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften sowie Kartellabsprachen und Submissionsabsprachen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen sind. Für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, kann eine Vergabesperre existenzielle Bedeutung haben. Inwieweit auch private Auftraggeber Unternehmen künftig meiden werden, die im Wettbewerbsregister eingetragen sind, bleibt abzuwarten. Über erste Erfahrungen und die Frage, wie betroffene Unternehmen schnellstmöglich wieder aus der Register gelöscht oder erst gar nicht eingetragen werden, haben unser Partner Dr. Matthias Ulshöfer mit dem Leiter der Abteilung Wettbewerbsregister Kai Hoghoff, der für die Veranstaltung extra vom Bundeskartellamt aus Bonn angereist ist, Bernd Peter, Dr. Ulrich Kinzl und Dr. Jürgen Bürkle bei den Stuttgarter Compliance Gesprächen der Stuttgarter Zeitung vor vielen interessierten Zuhörern diskutiert.

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