Spezialisiert

Arzneimittel

Unsere fachkundige Vertretung von Unternehmen aus der Pharmabranche vor Behörden und Gerichten, bei Zulassungen, im Herstellungs- und Vertriebsbereich, in heilmittelwerberechtlichen Verfahren sowie in Verhandlungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist marktbekannt.

Wir entwerfen und verhandeln Entwicklungs- und Kooperationsverträge, Herstellungs- und Vertriebslizenzverträge sowie Verantwortungsabgrenzungsverträge.

Mit der richtigen Produktqualifikation (Arzneimittel, Medizinprodukt, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstand) stellen wir die Weichen für einen erfolgreichen Vertrieb und kombinieren dies mit unserer praxiserfahrenen wettbewerbsrechtlichen und heilmittelwerberechtlichen Beratung. GCP, GMP und GDP sowie nationale Herstellungs- und Handelsverordnungen für pharmazeutische Unternehmer und Großhändler sind natürlich Teil unserer Branchenexpertise.

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