Spezialisiert
Ärzte
Wir beraten Ärzte bei der Gründung einer Praxis oder den verschiedenen Formen der Berufsausübungsgemeinschaft sowie Medizinischen Versorgungszentren. In Zusammenarbeit mit unserer Gesellschaftsrechtspraxis erstellen wir rechtssichere Verträge zur Gründung, Übertragung und dem Verkauf von ärztlich geführten Einrichtungen. Wir unterstützen Ärzte in allen Kooperationen auch bei den Herausforderungen, die sich in der Zusammenarbeit mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Kammern ergeben können. Hierzu zählen insbesondere Konflikte um die vertragsärztliche Zulassung oder die Approbation, aber auch Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Wir vertreten Ärzte vor Zulassungs- und Berufungsausschüssen, Prüfausschüssen sowie Berufs-, Zivil-, Sozial- und Verwaltungsgerichten.