Spezialisierte gesellschaftsrechtliche Beratung bei komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen ist unsere Spezialität. Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht sind gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen und die Beratung von Gesellschaften und Organen bei Abwehr und Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Zu unseren Mandanten zählen große börsennotierte Aktiengesellschaften und mittelständische Unternehmen ebenso wie Familienunternehmen, Tochtergesellschaften von Konzernen, private Investoren und Gesellschafter sowie Insolvenzverwalter. Wir beraten und vertreten aber auch Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte. Wir sind im Sanierungs- und Umstrukturierungsrecht ebenso tätig wie im Personengesellschafts-, GmbH- und Aktienrecht. In Fragen der Haftung von Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsräten und Geschäftsführern sind wir erfahren; wir haben hier eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich beraten und vertreten.
Spezialisiert
Gesellschaftsrecht
