Spezialisiert

Handels- & Vertriebsrecht

Die vertragliche Gestaltung der Handelsbeziehungen eines Unternehmens zu seinen Vertriebspartnern ebenso wie zu Endkunden gehört zum Kern seiner wirtschaftlichen Tätigkeit und ist selbstverständlicher Teil unseres „Corporate Housekeeping“. Wir erstellen Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Factoring-, Leasing- und Franchisingverträge, die die wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten, mit denen wir bestens vertraut sind, bis ins Detail abbilden. Auch Standardlieferträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsverträge sind bei uns in kompetenten Händen.

Bei der Auswahl des richtigen Vertriebssystems und der optimalen Ausgestaltung sind strategische Überlegungen entscheidend. Hier profitieren unsere national wie international agierenden Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung in einer Vielzahl von Branchen ebenso wie von unserem als führend anerkannten kartellrechtlichen Know-how.

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