Krise & Sanierung
In Krisensituationen sind Organmitglieder und Gesellschafter zu schnellem Handeln gezwungen. Wir beraten zu Sanierungs- und Finanzierungsoptionen, begleiten die Umsetzung betriebswirtschaftlicher Konzepte und geben Rechtsrat, vor allem, wenn es um die Vermeidung eigener Haftung geht.
Kommt es tatsächlich zur Insolvenz, wird spezialisierte Beratung im Hinblick auf Insolvenzanfechtungstatbestände sowie bestehende Handlungsgebote und -optionen benötigt. Auch ein möglicher Verkauf des Unternehmens aus der Insolvenz heraus kann nur mit insolvenzrechtlichem Know-how sicher bewerkstelligt werden. Um diese Spezialfragen kompetent abzudecken, haben wir Insolvenzrechtsspezialisten in unser Corporate-Team integriert.
Auch durch unsere regelmäßige Tätigkeit in Gläubigerausschüssen sowohl in Eigenverwaltungs- als auch in Regelverfahren verfügen wir über große praktische Erfahrung bei Insolvenz- und Restrukturierungsfällen.
Bei einer Krise, Sanierung oder Insolvenz von Geschäftspartnern unserer Mandanten machen wir deren Sicherungsrechte rechtzeitig und konsequent geltend. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, wie Gläubiger in den verschiedenen Verfahrensstadien agieren und reagieren müssen, um Forderungsausfälle zu vermeiden und den Untergang von Sicherungsrechten zu vermeiden.
Aufgrund unserer konzernrechtlichen Expertise erkennen wir auch (Mit-)Haftungen von Gesellschaftern, Organen oder anderen Konzerngesellschaften eines insolventen Unternehmens, die nicht offensichtlich sind (z.B. wegen existenzvernichtenden Eingriffs oder unzulässigen Einflussnahmen), und setzten diese für unsere Mandanten durch bzw. wehren solche ab. Insolvenzverwalter und andere Verfahrensbeteiligte schätzen unsere besondere Expertise an der Schnittstelle von Insolvenz- und Gesellschaftsrecht und beauftragen uns regelmäßig mit Gutachten betreffend der Durchsetzbarkeit von gesellschafts- oder konzernrechtlichen Forderungen bzw. deren gerichtlicher Durchsetzung oder Abwehr. Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder beraten wir bei der Erfüllung ihrer nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) bestehenden Pflichten.
Bei Sanierungen von Beteiligungsgesellschaften durch einen Insolvenzplan oder auf anderer Grundlage sorgen wir für die bestmögliche Wahrung der Gesellschafterposition und der operativ-strategischen Interessen unserer Mandanten.