Unternehmensnachfolge
Weil ein erfolgreich etabliertes Unternehmen über den eigenen Schaffenshorizont hinaus weist, ist das Thema Nachfolge im Mittelstand immer präsent. Eine vorausschauende gesellschafts- und erbrechtliche Vertragsgestaltung zu Lebzeiten entlastet die Unternehmensführung von einer großen Verantwortung und gibt der nachfolgenden Generation eine klare Perspektive. Eine vorweggenommene Erbfolge, ein Unternehmertestament, ein Management Buy-out oder eine andere Form der späteren Übergabe an Familienmitglieder oder Externe gehören zu den Gestaltungsmöglichkeiten, die wir für und mit unseren Mandanten umsetzen. Durch zahlreiche Tätigkeiten in der Unternehmensnachfolge sowie der Dauerberatung verfügen wir auch über besondere Expertise bei der Gründung und Strukturierung von Stiftungslösungen.
Bei der Planung nehmen wir uns vertrauensvoll aller Facetten der Thematik an – nicht nur mit der notwendigen juristischen Expertise, sondern auch mit Gespür für die Erfordernisse der individuellen Konstellation. Als erfahrene Testamentsvollstrecker setzen wir getroffene Verfügungen mit größter Sorgfalt um.
Das Fehlen einer klaren Nachfolgeregelung führt nicht selten zu langwierigen Konflikten. Wir vertreten Erben, Erbengemeinschaften und Mitgesellschafter in Verhandlungen und streitigen Auseinandersetzungen, wobei wir auch hier eine tragfähige Lösung, die den langfristigen Fortbestand des Unternehmens sichert, stets im Blick haben.