Spezialisiert

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Häufig werden wir in umfangreichen Gesellschafterkonflikten [Link einfügen] inklusive Anfechtungsklagen, in komplexen Organhaftungsklagen (insbesondere auch mit kartellrechtlichem Hintergrund) sowie in Post-M&A-Streitigkeiten mandatiert. Darüber hinaus sind auch vertriebsrechtliche Auseinandersetzungen Teil unserer Corporate Litigation Praxis. In solchen komplexen Auseinandersetzungen behalten wir durch unsere jahrelange Erfahrung den Überblick und entwickeln die für unseren Mandanten passende Strategie. Für den Erfolg in der gesellschaftsrechtlichen Prozessführung ist entscheidend, dass unser Team auch in der gesellschaftsrechtlichen Dauerberatung und der Vertragsgestaltung sowie im M&A tätig ist. Diese umfangreiche Expertise zahlt sich für unsere Mandanten aus.

Ein Schwerpunkt unserer prozessualen Tätigkeit ist die Vertretung unserer Mandanten in streitigen Gesellschafterkonflikten, die häufig parallel auf mehreren „Spielfeldern“ ausgetragen werden. Typische Beispiele sind etwa die Ermöglichung von Strukturmaßnahmen, die Abberufung aus Organfunktionen, die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen, Fragen der Gewinnermittlung und -verteilung oder eine zwangsweise Beendigung der Gesellschafterstellung inklusive Streitigkeiten über die Abfindungsberechnung. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Stadien eines Gesellschafterkonflikts. In all diesen Fällen kommt es darauf an, den Konflikt zwar konsequent und mit Nachdruck auszutragen, dabei aber eine Lösung der für die Beteiligten und das betroffene Unternehmen wirtschaftlich nachteiligen Situationen nicht zu verhindern. Dabei legen wir Wert auf eine für unseren Mandanten passende und von Beginn an zielgerichtete Gesamtstrategie.

Daneben verfügen wir über besondere Expertise im Bereich der Organhaftung und bei Post-M&A-Streitigkeiten. In Organhaftungsklagen waren wir in diversen öffentlichkeitswirksamen Verfahren tätig, so beispielsweise in grundlegenden Verfahren zur Haftung von Vorstandsmitgliedern für Kartellbußgelder oder im Rahmen eines Unternehmenskaufs. In Post-M&A-Streitigkeiten waren wir zuletzt beispielsweise in der Abwehr von Schadensersatzverlangen nach abgebrochenen Transaktionsprozessen und in der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Garantieverletzung tätig. Unsere Mandanten profitieren in solchen Auseinandersetzung davon, dass unsere Ansprechpartner „beide Seiten“ kennen, nämlich die Durchführung komplexer Unternehmenstransaktionen und die Prozessführung in darüber geführten Streitigkeiten.

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