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Vergaben im Verteidigungs- & Sicherheitsbereich

Die maßgeblichen Regelungen über Vergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich finden sich an den verschiedensten Stellen des GWB und der VSVgV. Die Regelungen sind nur bedingt aufeinander abgestimmt und zudem ständigen Änderungen unterworfen, zuletzt getrieben durch das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz zur Vergabe des 100 Mio. Euro Sondervermögens. Wir verfolgen die Entwicklungen laufend und können Ihnen dadurch sichere Leitplanken geben. Das Geheimhaltungsinteresse insbesondere im Bereich der nationalen Schlüsseltechnologien lässt Verfahrenserleichterungen in großem Umfang zu. Das gilt aber nicht grenzenlos, wie die zunehmende Anzahl von Entscheidungen insbesondere der Vergabekammern des Bundes verdeutlicht.

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