Vergaben im Verkehrssektor
Wir beraten Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger umfassend im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Eine langjährige Beratungspraxis haben wir dabei insbesondere bei der Finanzierung des ÖPNV durch öffentliche Dienstleistungsaufträge nach VO (EG) Nr. 1370/2007. Die VO (EG) Nr. 1370/2007 gibt die Voraussetzungen vor, unter denen die Aufgabenträger an Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gewähren und wie die Aufgabenträger Verkehrsleistungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet an die Leistungserbringer vergeben können. Wir haben viele kommunale Verkehrsunternehmen bei der Direktvergabe großer Städte und in Ausschreibungswettbewerben begleitet. Bei Direktvergaben unterstützen wir sowohl im Vorfeld bei der Herstellung der Direktvergabevoraussetzungen als auch bei der Durchführung der eigentlichen Vergabe, die mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union beginnt. Dabei steht die rechtssichere und praxisorientierte Gestaltung der Direktvergabe für uns an erster Stelle. Durch eine gezielte Vorbereitung können das Risiko von Angriffen durch Wettbewerber als auch Beanstandungen durch die Europäische Kommission verringert werden. Unsere Vergabepraxis beschränkt sich aber nicht nur auf den ÖPNV, sondern erstreckt sich auch auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Wir unterstützen Eisenbahnverkehrsunternehmen etwa im Wettbewerb um Netze oder bei komplexen Direktvergaben, die z.B. die Bildung einer Gruppe „zuständiger Behörden“ erfordern.