21. Oktober 2020
Breuningerland Ludwigsburg darf erweitern
Die Stadt Bietigheim-Bissingen und die Gemeinde Tamm klagten gegen die Erweiterung des Einkaufszentrums, da damit gerechnet wurde, dass den Geschäften der Nachbarkommunen dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Ziel dieser war es einen Fehler im alten Bebauungsplan zu beweisen. Da die Erweiterung jedoch nur Gastronomie und Dienstleistungen betreffen, wurde ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme zurückgewiesen.
Breuninger wurde vor dem VG von unserem Partner Dr. Torsten Gerhard vertreten.