08. Mai 2019

BVerwG ruft EuGH an

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 08.05.2019 in einem von Dr. Torsten Gerhard für das Land Baden-Württemberg geführten Revisionsverfahren entschieden, dass ein beamtenrechtlicher Vermerk über die öffentliche Äußerung eines Polizeibeamten zum Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010 (sog. „Schwarzer Donnerstag“) keine Umweltinformation darstellt und daher diesbezüglich kein Anspruch des Klägers auf Informationszugang besteht. Es hat damit der Revision des Landes stattgegeben und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29.06.2017 insoweit aufgehoben. Die gegen den Zugang zu zwei Präsentationen zur Unternehmenskommunikation der Deutschen Bahn AG zum Projekt Stuttgart 21 gerichtete Revision der Deutschen Bahn AG hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Mit Beschluss vom 08.05.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht zudem – der Argumentation des Landes folgend – das Verfahren im Übrigen ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof grundlegende Fragen zur Auslegung der Umweltinformationsrichtlinie, konkret zum sachlichen und zeitlichen Schutz „interner Mitteilungen“ zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof wird in diesem Verfahren eine grundsätzliche Entscheidung zur Reichweite des Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen treffen, die über den konkreten Fall hinaus von erheblicher Bedeutung sein dürfte.

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts ist hier abrufbar.

Weitere Kanzlei-News

16. April 2025

Klage von Tedi und Woolworth – OPPENLÄNDER gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Landgericht Stuttgart hat die Entschädigungsklage der B.H. Holding GmbH (Muttergesellschaft von Woolworth und Tedi) in Höhe von über 32 Millionen Euro abgewiesen.

Beitrag lesen
11. April 2025

WirtschaftsWoche-Auszeichnung für OPPENLÄNDER im Gesellschaftsrecht

WirtschaftsWoche zeichnet OPPENLÄNDER Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht als TOP Kanzlei 2025 aus. Dr. Thomas Trölitzsch und Dr. Felix Born freuen sich über die persönliche Auszeichnung als TOP Anwalt 2025 im Gesellschaftsrecht.

Beitrag lesen
07. April 2025

OPPENLÄNDER berät den Präsidenten des Thüringer Landtags

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christofer Lenz hat den Präsidenten des Landtags von Thüringen zu einem Antrag beraten, mit dem die AfD eine Abberufung des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und eines weiteren Verfassungsrichters erreichen wollte.

Beitrag lesen
02. April 2025

Dr. Matthias Ulshöfer erhält Client Choice Award 2025

Dr. Matthias Ulshöfer wurde für seine Arbeit im Bereich Government/Vergaberecht in London mit dem Client Choice Award 2025 ausgezeichnet.

Beitrag lesen