08. Mai 2019

BVerwG ruft EuGH an

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 08.05.2019 in einem von Dr. Torsten Gerhard für das Land Baden-Württemberg geführten Revisionsverfahren entschieden, dass ein beamtenrechtlicher Vermerk über die öffentliche Äußerung eines Polizeibeamten zum Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010 (sog. „Schwarzer Donnerstag“) keine Umweltinformation darstellt und daher diesbezüglich kein Anspruch des Klägers auf Informationszugang besteht. Es hat damit der Revision des Landes stattgegeben und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29.06.2017 insoweit aufgehoben. Die gegen den Zugang zu zwei Präsentationen zur Unternehmenskommunikation der Deutschen Bahn AG zum Projekt Stuttgart 21 gerichtete Revision der Deutschen Bahn AG hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Mit Beschluss vom 08.05.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht zudem – der Argumentation des Landes folgend – das Verfahren im Übrigen ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof grundlegende Fragen zur Auslegung der Umweltinformationsrichtlinie, konkret zum sachlichen und zeitlichen Schutz „interner Mitteilungen“ zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof wird in diesem Verfahren eine grundsätzliche Entscheidung zur Reichweite des Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen treffen, die über den konkreten Fall hinaus von erheblicher Bedeutung sein dürfte.

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts ist hier abrufbar.

Weitere Kanzlei-News

13. März 2023

OPPENLÄNDER berät Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Wein-Gruppe

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat die Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Hermann Wein Unternehmensgruppe umfassend rechtlich beraten.

Beitrag lesen
09. März 2023

OPPENLÄNDER verteidigt DSGV gegen Kartellschadensersatzforderungen (EC-Cash)

OPPENLÄNDER hat den DSGV - Deutscher Sparkassen- und Giroverband gegen dutzende Kläger in Kartellschadensersatzverfahren aufgrund von angeblich überhöhten EC-Cash-Gebühren vertreten. Das LG Berlin hat die meisten Klagen vollständig abgewiesen und nur in einigen Fällen Schadensersatz zugesprochen, der aber insgesamt nur eine Höhe von 0,7% der geltend gemachten Gesamtforderung betrug.

Beitrag lesen
07. März 2023

OPPENLÄNDER erstreitet Kartellschadensersatz für die BVG

OPPENLÄNDER hat für die BVG Schadensersatz von Mitgliedern des Schienenkartells erstritten. Dabei hat zum ersten Mal ein deutsches Gericht einen Kartellschaden auf der Grundlage einer Regressionsanalyse selbst geschätzt.

Beitrag lesen
20. Februar 2023

OPPENLÄNDER hat die Daimler Truck AG kartellrechtlich beraten

Dr. Christoph Wolf und Dr. Natalie Seitz haben die Daimler Truck AG bei der Veräußerung von Motorenlizenzen und dem Erwerb einer Beteiligung an dem Kölner Antriebshersteller Deutz kartellrechtlich beraten.

Beitrag lesen