BVerwG ruft EuGH an
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 08.05.2019 in einem von Dr. Torsten Gerhard für das Land Baden-Württemberg geführten Revisionsverfahren entschieden, dass ein beamtenrechtlicher Vermerk über die öffentliche Äußerung eines Polizeibeamten zum Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010 (sog. „Schwarzer Donnerstag“) keine Umweltinformation darstellt und daher diesbezüglich kein Anspruch des Klägers auf Informationszugang besteht. Es hat damit der Revision des Landes stattgegeben und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29.06.2017 insoweit aufgehoben. Die gegen den Zugang zu zwei Präsentationen zur Unternehmenskommunikation der Deutschen Bahn AG zum Projekt Stuttgart 21 gerichtete Revision der Deutschen Bahn AG hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.
Mit Beschluss vom 08.05.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht zudem – der Argumentation des Landes folgend – das Verfahren im Übrigen ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof grundlegende Fragen zur Auslegung der Umweltinformationsrichtlinie, konkret zum sachlichen und zeitlichen Schutz „interner Mitteilungen“ zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof wird in diesem Verfahren eine grundsätzliche Entscheidung zur Reichweite des Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen treffen, die über den konkreten Fall hinaus von erheblicher Bedeutung sein dürfte.
Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts ist hier abrufbar.