20. März 2019

Erfolg für den Deutschen Bundestag

OPPENLÄNDER hat den Deutschen Bundestag erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Mit Entscheidung vom 12.03.2019 hat der Zweite Senat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen den Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen. Die AfD-Fraktion wollte erreichen, dass ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz einstweilen nicht mehr angewandt werden darf. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betraf das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes. Die AfD hatte behauptet, ihre Rechte in Gesetzgebungsverfahren seien verletzt worden. OPPENLÄNDER – Partner Prof. Dr. Christofer Lenz hat dem als Bevollmächtigter des Deutschen Bundestages entgegen gehalten, ein solcher Antrag sei schon unzulässig. Dem ist der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gefolgt.

Bericht LTO

Entscheidung Bundesverfassungsgericht

Christofer Lenz

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JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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