21. Juli 2020

Erfolg für den Landtag

Dr. Henrike Schulte und Prof. Dr. Christofer Lenz haben den Landtag von Baden-Württemberg und seine Präsidentin erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg vertreten. Der Abgeordnete Dr. Heinrich Fiechtner ist mit seinem Widerspruch und Antrag auf einstweilige Anordnung gescheitert und bleibt daher für insgesamt fünf Sitzungstage von den Sitzungen des Landtags ausgeschlossen. Vorausgegangen war den Verfahren ein Sitzungsausschluss des Antragstellers und seine Weigerung daraufhin den Sitzungssaal zu verlassen. Er musste deshalb von Kräften des Polizeivollzugsdiensts aus dem Saal getragen werden.

Zur Pressemitteilung der Stuttgarter Zeitung.

Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs.

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Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Maximilian Gerhold haben für den Landtag des Saarlandes einen Organstreitantrag eines AfD-Abgeordneten zu den Funktionszulagen für Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende abgewehrt.

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