Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde von RTL 2 gegen die Versagung der Akteneinsicht in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Wettbewerber stattgegeben. Die Versagung der Akteneinsicht erfolgte unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG. Prof. Dr. Christofer Lenz hat RTL 2 vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.
25. Januar 2018
Erfolg für RTL 2
