Erfolg vor dem BVerwG
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 24.10.2018 (Az. BVerwG 4 B 15.18) grünes Licht für die Erweiterung des Einkaufszentrums Breuningerland Sindelfingen gegeben und die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Böblingen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 07.11.2017 zurückgewiesen. Es folgt damit der Auffassung des VGH Baden-Württemberg, wonach der Bauvorbescheid der Stadt Sindelfingen für die Erweiterung des Einkaufszentrums im Einklang mit den einschlägigen baurechtlichen Vorschriften steht; die den Einzelhandel einschränkenden Festsetzungen des Bebauungsplan konnten dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden, da dieser selbst unwirksam ist. Zugleich stellt das Bundesverwaltungsgericht klar, dass der Nachbargemeinde aus dem interkommunalen Abstimmungsgebot kein Abwehranspruch gegen ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben im unbeplanten Innenbereich zusteht, wenn die in § 34 BauGB abschließend geregelten Voraussetzungen (insb. § 34 Abs. 3 BauGB) beachtet werden.
Mit seinem Beschluss beendet das Bundesverwaltungsgericht nun nach sechs Jahren ein Verfahren, dass über die Grenzen der Region Stuttgart hinaus mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wurde. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Mandantin nun endlich Planungssicherheit hat – und selbstverständlich freut es uns als Anwälte, dass die Gerichte unsere Rechtsauffassung letztlich bestätigt haben,“ so Dr. Torsten Gerhard, der Breuninger vor dem VGH Baden-Württemberg und dem Bundesverwaltungsgericht vertreten hat.