07. November 2017
Erweiterung des Breuningerlands zulässig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 07.11.2017 entschieden, dass die Rücknahme des Bauvorbescheids zur Erweiterung des Einkaufszentrums Breuningerland Sindelfingen rechtswidrig ist. Die Stadt Sindelfingen nahm den zunächst erteilten Bauvorbescheid auf Weisung des Regierungspräsidiums Stuttgart wieder zurück. Zu Unrecht urteilte nun der VGH und gab der Klage von Breuninger in vollem Umfang statt. Nach Auffassung des VGH steht die Erweiterung im Einklang mit den einschlägigen baurechtlichen Vorschriften. Breuninger wurde vor dem VGH von Herrn Dr. Torsten Gerhard als Prozessbevollmächtigten vertreten.