07. November 2017

Erweiterung des Breuningerlands zulässig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 07.11.2017 entschieden, dass die Rücknahme des Bauvorbescheids zur Erweiterung des Einkaufszentrums Breuningerland Sindelfingen rechtswidrig ist. Die Stadt Sindelfingen nahm den zunächst erteilten Bauvorbescheid auf Weisung des Regierungspräsidiums Stuttgart wieder zurück. Zu Unrecht urteilte nun der VGH und gab der Klage von Breuninger in vollem Umfang statt. Nach Auffassung des VGH steht die Erweiterung im Einklang mit den einschlägigen baurechtlichen Vorschriften. Breuninger wurde vor dem VGH von Herrn Dr. Torsten Gerhard als Prozessbevollmächtigten vertreten.

Pressemeldung

Weitere Kanzlei-News

04. September 2024

OPPENLÄNDER verstärkt IT- und Datenschutzrecht durch neue Rechtsanwältin

Seit Anfang September 2024 unterstützt Linda Fliegner das Team von Dr. Clemens Birkert im Bereich IT- und Datenschutzrecht.

Beitrag lesen
04. September 2024

OPPENLÄNDER verstärkt Arbeitsrecht durch neue Rechtsanwältin Rosanna Schmid

Rosanna Schmid unterstützt seit Anfang September 2024 Sven Luckert im Bereich Arbeitsrecht sowie die Teams von Dr. Timo Kieser (Healthcare) und Dr. Christian Gunßer (Gesellschaftsrecht).

Beitrag lesen
13. August 2024

OPPENLÄNDER gewinnt Verfahren für den saarländischen Landtag

OPPENLÄNDER hat den Landtag im Saarland gegen die dortige AfD-Fraktion vertreten und das Verfahren gewonnen.

Beitrag lesen
06. August 2024

OPPENLÄNDER wurde im Umwelt- und Bauplanungsrecht ausgezeichnet

OPPENLÄNDER ist von der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2024“, Dr. Christofer Lenz als „TOP Anwalt 2024“ ausgezeichnet worden.

Beitrag lesen