07. November 2017

Erweiterung des Breuningerlands zulässig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 07.11.2017 entschieden, dass die Rücknahme des Bauvorbescheids zur Erweiterung des Einkaufszentrums Breuningerland Sindelfingen rechtswidrig ist. Die Stadt Sindelfingen nahm den zunächst erteilten Bauvorbescheid auf Weisung des Regierungspräsidiums Stuttgart wieder zurück. Zu Unrecht urteilte nun der VGH und gab der Klage von Breuninger in vollem Umfang statt. Nach Auffassung des VGH steht die Erweiterung im Einklang mit den einschlägigen baurechtlichen Vorschriften. Breuninger wurde vor dem VGH von Herrn Dr. Torsten Gerhard als Prozessbevollmächtigten vertreten.

Pressemeldung

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11. Juli 2024

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Sven Luckert wurde zum 01.07.2024 zum assoziierten Partner von OPPENLÄNDER ernannt. Seit Anfang 2021 ist Sven Luckert im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und M&A bei OPPENLÄNDER tätig.

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28. Juni 2024

OPPENLÄNDER verstärkt die Bereiche Gesellschaftsrecht und Litigation

Zu Beginn des Monats durften wir Jaika Hoch bei OPPENLÄNDER begrüßen. Sie wird die Teams von Dr. Carl Höfer im Gesellschaftsrecht sowie Dr. Matthias Lorenz im Bereich Litigation unterstützen.

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14. Juni 2024

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